Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort begleiten!
Das Land NRW gewährt mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion den Gemeinden, Städten und Kreisen als Schulträger einen Belastungsausgleich für die Umsetzung der schulischen Inklusion und unterstützt damit die Städte und Gemeinden. Eine erstmalige Auszahlung der Mittel ist zum 1. Februar 2015 erfolgt. Das Gesetz sieht eine kontinuierliche Untersuchung der …
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