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Mitglied werden!26. April 2020 Thema: Arbeit & Wirtschaft Von Johannes Waldmann
In wenigen Tagen ist der Internationale Tag der Arbeit. Die Corona Krise zwingt den Deutschen Gewerkschaftsbund zur Absage aller Kundgebungen. Dies darf uns nicht davon abhalten, deutliche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzufordern. Insbesondere Kinder und Jugendliche leiden darunter, wenn ihre Eltern in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder in schwierigen Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen.
In diesem Blogartikel erkläre ich, warum gerade in der Corona Krise das Auskommen der Beschäftigten gesichert und die Arbeit vieler systemrelevanter Berufsgruppen stärker wertgeschätzt werden muss.
Die wirtschaftlichen Folgen durch die umfassenden Corona Schutzmaßnahmen sind riesig und auch heute noch nicht absehbar. Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und den europäischen Partnern umfassende Rettungspakete und Schutzschirme für Arbeit und Wirtschaft gespannt. Insgesamt stehen über eine Billion Euro zur Verfügung, damit Kurzarbeit, Unterstützung für Familien, Sofortzahlungen oder Kredite an Unternehmen bezahlt werden können. Allerdings müssen weitere Maßnahmen folgen.
Das Kurzarbeitergeld schützt viele Beschäftigte in der Corona Krise vor der Entlassung und der Arbeitslosigkeit. Es ist gut, dass die SPD gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Erhöhung durchgesetzt hat. So können Beschäftigte ab dem 4. Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des Nettoeinkommens erhalten (77 Prozent wenn sie Kinder haben). Ab dem 7. Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2020.
In der Krise zeigt sich erneut, dass Branchen mit Tarifverträgen einen deutlich besseren Schutz für Beschäftigte garantieren. So haben beispielsweise viele Tarifverträge direkt für eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gesorgt. In normalen Zeiten sorgen sie für eine höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Es ist gut, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Tarifverträgen eine Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern gestattet ist. Deshalb lohnt sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisiert sind, desto bessere Tarifverträge können abgeschlossen werden.
Leider gelten Tarifverträge nur noch für rund die Hälfte aller Beschäftigten. Die Gründe dafür sind vielfältig und die Politik muss gegensteuern. Deshalb sollte es leichter werden, dass ein Tarifvertrag allgemein verbindlich wird. Gleichzeitig muss der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 12 Euro steigen. Zukünftig sollte sich die Höhe des Mindestlohns danach richten, dass am Ende eines Erwerbslebens ein auskömmlicher Rentenanspruch erarbeitet werden konnte.
Alle Pflegekräfte bringen schon seit Jahren herausragende Leistungen. Die Ver.di hat sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche auf eine Sonderprämie geeinigt. Diese Vereinbarung sollte allgemein verbindlich erklärt werden, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Prämie profitieren. Gleichzeitig muss Gesundheitsminister Spahn dafür sorgen, dass nicht die Beitragszahler für die Finanzierung aufkommen müssen. Wichtig ist zudem, dass neben den Pflegekräften auch andere Berufsgruppen wie z.B. die Hauswirtschaft eine Prämie erhalten. Gute Pflege ist immer Teamarbeit.
Einmalige steuerfreie Prämien sind gut und gerade jetzt ein wichtiges Zeichen. Langfristig können viele Berufsgruppen nur über gute und allgemeinverbindliche Tarifverträge besser gestellt werden.
Die Betriebe und Beschäftigten in der Gastronomie sind besonders stark durch die Corona Krise betroffen. Ein schneller Neustart kann nach den gelockerten Schutzmaßnahmen gelingen. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent wird dies unterstützt. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. Juni 2021.
Die Corona Krise ist der Auslöser für den wirtschaftlichen Einbruch. Es wird für viele Arbeitssuchende schwieriger, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I um drei Monate schützt viele Menschen vor dem Abrutschen in die Grundsicherung.
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