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Mitglied werden!08. Juli 2022 Thema: Arbeit & Wirtschaft Von Johannes Waldmann
Die Ampelregierung liefert und hat in dieser Woche die Weichen für den massiven Ausbau der Wind- und Solarenergie gestellt.
Durch gleich mehrere verabschiedete Gesetze rückt Deutschland der klimaneutralen Energieversorgung einen großen Schritt näher.
Mit Hilfe der Gesetze ist Deutschlands Energieversorgung bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gesichert. Dadurch entstehen gute Arbeitsplätze im Land und die Unabhängigkeit von Energieimporten steigt.
Es ist nun gesetzlich festgelegt, dass die Erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Sie haben damit in der Genehmigungspraxis absoluten Vorrang. Dadurch bekommt der Ausbau der Erneuerbaren höchste Priorität.
Durch die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie ist den Bürger*innen die Beteiligung an Windenergieprojekten ermöglicht. Dies fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und sorgt dafür, dass die Bürger*innen sowie die Kommunen auch endlich direkt, vor Ort vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren.
Solarenergie auf den Dächern soll sich lohnen: deshalb werden unter anderem die Vergütungssätze für Teileinspeisung angehoben.
Zusätzlich steigt die Fläche für Solarenergie die bereitgestellt ist. Darum verbreitern sich die nutzbaren Randstreifen an Straßen und Schienenwegen von 200 auf 500 Meter für die Nutzung von Solarenergie. Zusätzlich tragen Solaranlagen auf Parkplätzen und auf Grünland weiter zum Ausbau bei.
Jedes Bundesland muss zukünftig rund zwei Prozent seiner Flächen verpflichtend für Windkraft zur Verfügung stellen. Weigert sich ein Bundesland, werden seine Landes-Abstandregeln gestrichen. Das gilt auch für Bayern, weil es mit seinen Abstandsregeln den Ausbau der Windkraft nahezu unmöglich gemacht hat.
Die Ausbauziele für Windenergie auf See werden erhöht und der Ausbau beschleunigt.
Die Änderungen sorgen für zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen unter gleichzeitiger Wahrung hoher und insbesondere unionsrechtlich gebotener ökologischer Standards.
Durch die Entbürokratisierung und Standardisierung der Artenschutzbestimmungen werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht.
Zukünftig können auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
Zusätzlich erhält das Bundesamt für Naturschutz den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten aufzustellen. Deshalb beteiligen sich die Anlagenbetreiber an der Finanzierung der Programme in Form einer Sonderabgabe.
Im Herbst folgen zwei weitere Gesetzespakete. Die SPD-Fraktion will insbesondere die Nutzung von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern durch die Mieter (Mieterstrom) erleichtern und bei der Planungsbeschleunigung weiter Druck machen.
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