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01. Oktober 2022 Thema: Arbeit & Wirtschaft Von Johannes Waldmann
Die SPD-geführte Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Bürger*innen und der Wirtschaft ergriffen. Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm soll den Folgen des russischen Angriffskrieges entgegenwirken, den Verbraucher*innen sowie den Unternehmen helfen, den Gasmarkt stabilisieren und die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine belasten auch die Bürger*innen und die Wirtschaft in Deutschland. Die Bundesregierung stellt aus diesem Grund umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird ein umfassender Abwehrschirm gegen die steigenden Energiekosten auf den Weg gebracht. Dieser soll die schwersten Folgen für Verbraucher*innen sowie Unternehmen abfedern.
Die Strompreisbremse soll die Verbraucher*innen entlasten und gleichzeitig Anreize für die Reduzierung des Verbrauchs bieten. Dafür wird ein Basisverbrauch subventioniert. Für den darüberhinausgehende Verbrauch wird jeweils der aktuelle Marktpreis angelegt. Neben der Strompreisbremse soll eine Gaspreisbremse, die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern und vor Überforderung schützen. Die Gaspreisbremse soll unter Einbezug einer Expert*innen-Kommission schnellstmöglich eingeführt werden.
Um die Energieversorgungssicherheit zu garantieren und einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises zu leisten, ist die Reduktion des Verbrauchs aber auch die Ausweitung des Angebotes an Energie von zentraler Bedeutung. Dafür sollen unter anderem die Potentiale der Erneuerbaren Energien besser ausgeschöpft werden. Auch wird mit dem Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals) die Möglichkeit geschaffen, Gasimporte aus Russland durch neu erschlossenes LNG-Angebot zu ersetzen.
Die Kosten für die Hilfsmaßnahmen sollen fair verteilt werden. So wird die Strompreisbremse aus den Zufallsgewinnen finanziert, die aktuell bei der Stromerzeugung erzielt werden. Auf diese Weise können Verbraucher*innen sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien profitieren. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
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