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Mitglied werden!15. März 2023 Thema: Bildung & Chancen Von Johannes Waldmann
Studierende sowie Fachschüler*innen können ab heute ihre Einmalzahlung von 200 Euro (Energiepreispauschale) beantragen.
Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Insgesamt 3,5 Millionen Berechtigte werden so entlastet. Klicke hier, um zum Antrag zu gelangen.
Die Einmalzahlung ist aber nicht die einzige Entlastung für junge Menschen in Studium und Ausbildung:
Die BAföG-Reform ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Der Förderungshöchstbetrag ist von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen. Die Altersgrenze wurde auf 45 Jahre angehoben. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der Empfänger*innen wurden um 20,75 Prozent angehoben. Außerdem: Der Wohnbedarfszuschlag wurde von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.
Der Heizkostenzuschuss 1 in Höhe von 230 Euro wurde für BAföG- und AFBG-Geförderte bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss (345 Euro) wird ab Anfang 2023 ausgezahlt.
Wer neben dem Studium arbeitet (Minijob oder Werkstudent*in) und in Deutschland wohnt, bekommt 300 Euro Energiepreispauschale.
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