Das Land NRW gewährt mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion den Gemeinden, Städten und Kreisen als Schulträger einen Belastungsausgleich für die Umsetzung der schulischen Inklusion und unterstützt damit die Städte und Gemeinden. Eine erstmalige Auszahlung der Mittel ist zum 1. Februar 2015 erfolgt. Das Gesetz sieht eine kontinuierliche Untersuchung der Mittel vor, um rechtzeitig nachsteuern zu können. So wird bereits zum 1. Juni das zuständige Ministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine erste Untersuchung über die Aufwendungen der Gemeinden und Kreise anfertigen.
Ein erster Bericht zur Situation vor Ort ist geboten und sollte umgehend durch die jeweiligen Schulträger erfolgen. Wir müssen genau wissen, welche Mittel abgerufen wurden und wie die Verwendung ist, um mögliche Verbesserungen und Unterstützungen zu erreichen, so der stellvertretende Unterbezirksvorsitzende Johannes Waldmann.
Zudem sollte der Frage nachgegangen werden, ob die jeweiligen Schulen Bedarfe über die zur Verfügung stehenden Landesmittel angemeldet haben. Nur durch eine kontinuierliche Begleitung können wir prüfen, ob die Mittel ausreichend sind und zusätzliche Bedarfe ermitteln, so Waldmann abschließend.

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